Arbeitszeugnisprofi






Arbeitszeugnis Formulierungen

Wissen Sie, was die Formulierungen Ihres Arbeitszeugnises bedeuten? Positive Formulierungen erweisen sich häufig als kleine Gemeinheiten. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie von uns die Formulierungen Ihres Arbeitszeugnisses checken, so lange Sie es noch Einfluss nehmen können.

Unsere Berater beurteilen:

  • formale Aspekte
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung
  • Zufriedenheitsaussage
  • Verhaltensbeurteilung
  • Schlussformulierung und
  • Verstecktes zwischen den Zeilen


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Was bedeuten diese Formulierungen im Arbeitszeugnis?

„Klingt doch ganz gut…“ denkt der Mitarbeiter beim ersten Blick auf das Arbeitszeugnis. Doch die Arbeitszeugnis Formulierungen, die vermeintlich nett klingt, haben im Arbeitszeugnis oft eine ganz andere Bedeutung. Und die ist längst nicht immer von Vorteil für den Arbeitnehmer.

„Unsere Trennung von Frau Müller erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen.“
Was bedeuten diese Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Frau Müller hat das Unternehmen nicht auf eigenen Wunsch verlassen und ihr Arbeitsverhältnis selber gekündigt. Sie hat auch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil sie eine neue Karrierechance in einem anderen Unternehmen bekam und noch eine Abfindung mitnehmen wollte. Das Wort „Trennung“ deutet vielmehr auf die Initiative des Arbeitgebers hin, „gegenseitiges Einvernehmen“ auf einen Aufhebungsvertrag. Diese Arbeitszeugnis Formulierungen sind für den Arbeitnehmer also nicht sehr positiv.

„Wir danken Frau Schmidt für die Zeiträume der guten Zusammenarbeit.“

Das klingt wirklich sehr gut! Ein Dank wertet ein Arbeitszeugnis immer auf – egal wie es formuliert ist. Von wegen! Diese Arbeitszeugnis Formulierung ist richtig schlecht für den Mitarbeiter, denn offensichtlich gab es auch Phasen, in denen die Zusammenarbeit ziemlich schwierig war.

„Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen verlief insgesamt zufriedenstellend.“
Das klingt wie „Die Zusammenarbeit war nicht immer angenehm, aber doch noch in Ordnung“, meint aber: „Die Zusammenarbeit war mangelhaft“. Denn „insgesamt“ ist deutlich einschränkend, und „zufriedenstellend“ ist in Arbeitszeugnissen noch schlechter als Note Drei.

„Das Arbeitsverhältnis von Frau Meier endet am 23. November 2009.“

Okay - Frau Meier hat wahrscheinlich kurzfristig einen besser bezahlten Job gefunden und geht deshalb auf eigenen Wunsch mitten im Monat. Leider falsch: Normalerweise scheiden Arbeitnehmer zum Monatsende aus. Niemals jedoch zu einem so krummen Datum. Bei Frau Meier könnte daher eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Diese darf in den Arbeitszeugnis Formulierungen nicht genannt werden, das krumme Datum ist aber für den geschulten Leser ein eindeutiges Indiz für eine außerordentliche Kündigung. Frau Meier muss sich auf Fragen gefasst machen in Ihrem nächsten Vorstellungsgespräch.

„Seine Leistungen haben unseren hohen Erwartungen und Anforderungen stets in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.“

Die Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen dermaßen übertrieben, dass wahrscheinlich nicht viel los war mit seinen Leistungen. Wahrscheinlich ein Durchschnitts-Kandidat. Weit gefehlt: Was übertrieben klingt, ist meistens gut gemeint. Auch das ist Zeugnissprache. Ein sehr gutes Zeugnis besteht im Prinzip aus lauter Übertreibungen in seinen Formulierungen. Insofern ist unser Mitarbeiter wirklich ein Einser-Kandidat.

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