Viele Jahre sind ein Grund
Auch die mehrjährige Dauer des Arbeitsverhältnisses kann ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis sein. Wer also viele Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber tätig war, sollte sich ab und an ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Wer das konsequent macht, baut auch in anderer Hinsicht vor: "Schließlich", so Astrid Schultz, "kann nur so sichergestellt werden, dass im Endzeugnis auch wirklich die Leistung und das Verhalten des gesamten Zeitraums der Beschäftigung berücksichtigt wird." Und nicht nur ein punktueller Eindruck, der möglicherweise entstanden ist, weil ein Projekt mal nicht gut gelaufen ist oder es Schwierigkeiten mit einem bestimmten Kollegen gab.
Grundlage für das Endzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist auch immer Grundlage für das Endzeugnis. Dies zeigt das Beispiel von Torsten Krohn*: Der Geschäftsführer eines Verbandes erhielt eine betriebsbedingte Kündigung - und zog vors Arbeitsgericht. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wurde in einem Vergleich festgelegt, dass sein ehemaliger Arbeitgeber sich verpflichtet, ihm "ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Zeugnis, entsprechend dem Zwischenzeugnis, zu erteilen." Das Zwischenzeugnis von Torsten Krohn* entsprach einer sehr guten Beurteilung, genau so muss jetzt das Endzeugnis ausfallen.
Kein Anspruch auf dieselben Formulierungen
Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Ausstellung des späteren Endzeugnisses exakt die gleichen Formulierungen wie im Zwischenzeugnis verwendet. Das heißt im Klartext: Der Arbeitgeber kann eine gleiche Bewertung im Endzeugnis durchaus mit anderen Worten oder Formulierungen ausdrücken. Entscheidend ist die Note, die angestrebt wird.
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