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Zwischenzeugnis Teil 1

Öfter mal ein Zwischenzeugnis

Peter Greven* ist sauer. Voller Tatendrang hatte sich der junge Architekt in seinen ersten Job gestürzt - und war schnell ernüchtert auf den Boden der Tatsachen gefallen. Er fühlte sich unterfordert und hingehalten. Immer wieder wurde er vom Geschäftsführer des Architekturbüros, bei dem er arbeitete, vertröstet. Er sei zu ungeduldig. Andere wären vor ihm dran. Eines Tages stand sein Entschluss fest: Wenn schon kein neues Projekt, dann muss ein neuer Job her - und ein Zwischenzeugnis, um sich bewerben zu können.

Triftige Gründe müssen vorliegen

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht generell, sondern immer dann, wenn ein so genannter triftiger oder "anzuerkennender" Grund vorliegt. Triftige Gründe gibt es allerdings viele: Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens, Fusionen, Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens, Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber, Fort- oder Weiterbildung oder eine geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr. Auch schon mit dem Ende der Probezeit liegt ein triftiger Grund vor.

Brisant: Bewerbung um eine neue Stelle

Ein triftiger, aber durchaus brisanter Grund für ein Zwischenzeugnis ist die Bewerbung um eine neue Stelle. Spätestens dann nämlich läuten bei den meisten Chefs die Alarmglocken. Schnell und meist nicht zu Unrecht wird vermutet, dass der Mitarbeiter sich einen neuen Job suchen will. Im schlechtesten Fall hat der Chef schon den geeigneten Nachfolger im Kopf, im besten Fall kann die Frage nach einem Zwischenzeugnis durchaus positive Signalwirkung haben. Astrid Schultz, Zeugnisexpertin bei der Hamburger Karriere- und Vergütungsberatung PersonalMarkt, betont: "Arbeitnehmer signalisieren damit noch einmal deutlich ihre Unzufriedenheit - und die Bereitschaft, notfalls Konsequenzen zu ziehen. Manchmal tun sich dann plötzlich doch noch ungeahnte Möglichkeiten auf." Sie rät allerdings davon ab, zu hoch zu pokern. Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Dies gilt vor allem für kleinere Unternehmen: Da wirkt es schnell befremdlich, wenn ein Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis haben möchte. Er muss sich Fragen gefallen lassen wie "Und wofür brauchst du das?" Ob ausgesprochen oder nicht ausgesprochen: Allein die Vermutung, dass ein Mitarbeiter aktiv auf Jobsuche ist, zwingt den Arbeitgeber zum Handeln - entweder zu einem offenen Gespräch oder zur Suche nach einem adäquaten Nachfolger.

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