Selbstverständliches wertet ab
Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen rundum positiv, haben aber eine ganz andere Bedeutung. "Frau Meier ist eine sehr gut informierte Mitarbeiterin" klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht. Wenn dies allerdings die einzige Aussage zu den Fachkenntnissen von Frau Meier ist, dann entspricht das einer glatten "5". Die Aussage, dass ein Mitarbeiter "Telefongespräche treffend formuliert" und "dem Gesprächspartner jeweils angepasst hat", kann schnell zum Karrierekiller werden. Denn hier werden Selbstverständlichkeiten hervorgehoben, die in kein qualifiziertes Zeugnis gehören. Der Hinweis, dass vom Mitarbeiter "gelegentliche eigenständige Anregungen" kamen, ist ein geradezu vernichtendes Urteil in einem Arbeitszeugnis.
Etablierte Formulierungen
Einfacher ist es da schon bei der zusammenfassenden Leistungsbewertung, der so genannten Zufriedenheitsformel: Hier haben sich Standards etabliert, an denen jeder sofort erkennen kann, wie gut sein Zeugnis wirklich ist. War der Arbeitgeber mit den Leistungen von Herrn Meier "zufrieden", dann entspricht das leider nur einer ausreichenden Note. Eine gute Leistungsbewertung wäre "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit voll und ganz zufrieden", eine sehr gute Formulierung wäre: "Mit den Leistungen von Herrn Meier waren wir jederzeit außerordentlich zufrieden." |