Das Arbeitszeugnis soll, ähnlich wie eine Stellenbeschreibung oder eine Bewerbung, alle wesentlichen Kompetenzen und Kenntnisse eines Mitarbeiters hervorheben. Dies gilt auch für die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis. Sie muss natürlich vollständig sein und eine angemessene Reihenfolge haben. Grundsätzlich gilt: Wichtiges vor Selbstverständlichem. Werden in einer Aufgabenbeschreibung nur weniger qualifizierte Aufgaben genannt oder Routineaufgaben besonders betont, dann kann das als Abwertung der Position verstanden werden.
Der Weg ist nicht das Ziel
Formulierungen, die ausdrücken, dass sich ein Mitarbeiter "bemüht hat" oder "bestrebt war", deuten nicht gerade auf großes und erfolgreiches Engagement hin. Sätze wie "Wir verlieren mit ihr eine zuverlässige und leistungsorientierte Mitarbeiterin" oder "Herr Meier widmete sich den Herausforderungen der Filialführung" sagen vielmehr aus, dass vorgegebene Ziele offenbar gar nicht erreicht wurden. Besser wäre an dieser Stelle jedoch eine konkrete Benennung oder Beschreibung des Erfolges. Welches Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen? Um wie viel Prozent konnte der Umsatz gesteigert werden? Eine Formulierung wie "Bei Termindruck erarbeitete er weitgehend brauchbare Ergebnisse" lässt den Schluss zu, dass dieser Mitarbeiter sich unter Belastung als vollkommen untauglich erwiesen hat. Wem "durchaus Einsatz" für das Unternehmen bescheinigt wird, kann ebenfalls ziemlich sicher sein, dass er nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. |